Vorsicht bei Co2-Flaschentransport!

Öhrchen

Well-Known Member
Hi

halt, stop, nicht Kohlenmonoxid mit Kohlendioxid verwechseln!

@Robert: Das sind Kohlenmonoxidvergiftungen, die du ansprichst. Und die sind tatsächlich sehr tückisch, weil das Kohlenmonoxid ans Hämoglobin gebunden wird und somit kein Platz mehr für Sauerstoff ist.
Kohlendioxid kann zumindest abgeatmet werden, was bei Kohlenmonoxid wegen seiner starken Bindungsfähigkeit nicht möglich ist. Und vorhandene O2 Bindungen werden von CO2 nicht verdrängt, wie es bei CO der Fall wäre.
 

Öhrchen

Well-Known Member

Atreju

Active Member
Moin,

Martin Krüger":mkvrj2cy schrieb:
Moin,

Atreju":mkvrj2cy schrieb:
Hoi Konrad,

gratuliere zu dem Auto, hatte ein Bekannter - Handelsreisender, bei 400 000Langstreckenkilometer kaufte er ein Neues.
Seine Tochter fährt jetzt noch damit... :bier:

Gerade die BMW's würden wohl ne Stunde schwimmen. Da liegts Du goldrichtig mit ''Fenster auf''.


LG

Bruno

Watson, ich kombiniere: Kein CO2 im BMW transportieren. :lol:

Beste Grüße
Martin

Ne ''Mit Hirn '' gehts schon :lol: .

LG

Bruno
 

Atreju

Active Member

kurt

Well-Known Member
Hallo zusammen,

Wuestenrose":3bz73puc schrieb:
Das Gute an den CO2-Unfällen im Auto ist, das man dabei wach ist und entsprechend reagieren kann. Würde das im Schlaf passieren, würde man am nächsten Morgen beim Aufwachen erschreckt feststellen, daß man tot ist.
also Sicherheitsvorschriften beachten...,
je nach empfindlichkeit können ab ca. 1000ppm erste Beschwerden auftreten,
Abhilfe ist durch gutes lüften zu erreichen.

Größere CO2- Flaschen sollten nur in gut Dauerbelüteten Räumen aufgestellt werden.
Sicherheit bringt auch ein KOHLENDIOXID MESSGERAT mit Signalton.

In bewohnten Gebäuden sicherheitshalber kleinere Flaschen nehmen so das bei ungewollten Gasautitt die CO2-Menge nicht ausreicht bzw. die Konzentration in der Raumluft nicht schädlich ansteigen kann.

Auswirkungen /Sicherheitshinweise / Umgang mit Kohlendioxid CO2
Hier als PDF
 

hilite

New Member
Wie ist das Explosionsrisiko bei Einweg-Co2-Flaschen? Auch gegeben?

Übrigens hat mir mein Feuerlöscher-Wartungsmensch neulich erklärt, dass Co2-Flaschen (wahrscheinlich nur die kleineren) keine TÜV-Prüfung / TÜV-Plakete mehr benötigen.
 

kurt

Well-Known Member
Hallo David,

Explosiv ist CO2- Gas nicht,
aber wenn sich der Flaschendruck von ca. 55 bis 60 bar entspannt knallt das schon…
Damit die Flasche bei Überdruck nicht platzen kann gibt es eingebaute Sollbruchstellen /
Berstscheiben bzw. Sicherheitsventile.
Der Auslösedruck liegt bei über 200 bar, genauen Wert müsste ich auch nachsehen…

hilite":wjeg1k9m schrieb:
Übrigens hat mir mein Feuerlöscher-Wartungsmensch neulich erklärt, dass Co2-Flaschen (wahrscheinlich nur die kleineren) keine TÜV-Prüfung / TÜV-Plakete mehr benötigen.

hmm…mir auch neu , bezieht sich das auf Feuerlöscher wo die CO2-Flaschen innenliegend sind?
 

LapaPutz

New Member
Hi,


generell sollte man beim Umgang mit CO2 Flaschen sorgfältig und nicht leichtsinnig sein, wie bei anderen Gefahrgütern auch.

Obwohl, die Erfahrung mit Bezug auf Leichtsinnigkeit/Gedankenlosigkeit in meinem Umkreis (Arzt Kinderkrankenhaus) ist schon erschreckend (letztes Beispiel Kleinkind hat sich mit WCReiniger selbstständig morgens die Zähne geputzt - Eltern schliefen noch, Reiniger stand neben WC - OTon "halt dort wo er immer steht)

Robert, nun bin ich sehr verunsichert, zumal wir gerade unseren Lehrgang hinter uns hatten. Freistellungen bzgl. Kraftstoff/ADR ok.

aus diesem Grund hab ich nun einmal Bundesgesetzblatt (Neufassung 2011) beguckt. unter 1.1.3.1

Zitat: " Freistellungen im Zusammenhang mit Art der Beförderungsdurhführung Die Vorschriften des ADR gelten nicht für a) Beförderungen gefährlicher Güter, die von Privatpersonen durchgeführt werden, sofern diese Güter einzelhandelsgerecht abgepackt sind und für den persönlichen oder häuslichen Gebrauch oder für Freizeit und Sport bestimmt sind, vorausgesetzt, es werden Maßnahmen getroffen, die unter normalen Beförderungsbedingungen ein Freiwerden des Inhalts verhindern. Wenn diese Güter entzündbare flüssige Stoffe sind, die in wiederbefüllbaren Behältern befördert werden, welche durch oder für Privatpersonen befüllt werden, darf die Gesamtmenge 60 Liter je Behälter und 240 Liter je Beförderungseinheit nicht überschreiten. Gefährliche Güter in Großpackmitteln (IBC), Großverpackungen oder Tanks gelten nicht als einzelhandelsgerecht verpackt;

Quelle
BAM / http://www.bmvbs.de/cae/servlet/content ... r-2011.pdf

Freistellungen fuer Gewerbe in Bezug Transport CO2 kann man aus der Tabelle http://www.gefahrgut-heute.de/adr/freistellungen.html entnehmen sowie der oben genannten pdf.
Quelle
BAM / http://www.bmvbs.de/cae/servlet/content ... r-2011.pdf


Tobi, DH. bietet auch 2 kg an, je nach Menge Paket tnt.., Dp anfragen (Erfahrung je mehr Pakete um so "normaler die Preise )

LG Lutz
 

Biotoecus

Active Member
Hallo Robert,

Wuestenrose":1bet1tlj schrieb:
Hallo,

Martin Krüger":1bet1tlj schrieb:
Fazit: Und wenn se nich jestorben sind, dann lebbe se noch heudde.

Genau! Die Silageopfer starben alle an Altersschwäche und die Winzer, die eine Kerze in ihren Weinkeller mitnehmen, leiden alle an Paranoia und die 1800 Opfer des Vulkan-Sees 1986 in Kamerun starben an, hm, übernatürlicher Erscheinung oder so.

Das Gute an den CO2-Unfällen im Auto ist, das man dabei wach ist und entsprechend reagieren kann. Würde das im Schlaf passieren, würde man am nächsten Morgen beim Aufwachen erschreckt feststellen, daß man tot ist.

Viele Grüße
Robert

Mir ist die Thematik samt der Gefahren durchaus bewusst.
Nur konnte ich nicht umhin ein kleines Spässchen zu machen.

Und wie Du schon richtig angemerkt hast gilt die ADR.
Also zwangsbelüftete/zwangsentlüftete Fahrzeuge.
Nicht wenige Installateurbetriebe haben sich wegen fehlender Be-Entflüftung der KFZ ein nettes Bußgeld eingefangen.

Beste Grüße
Martin
 

Wuestenrose

Well-Known Member
Hallo Lutz,

LapaPutz":ozzomjny schrieb:
Zitat: " Freistellungen im Zusammenhang mit Art der Beförderungsdurhführung...
Ja, auf die ADR, in der man das nachlesen kann, habe ich ja weiter vorne schon verlinkt. Die Freistellung entbindet jedoch Privatpersonen nicht von der Pflicht der Ladungssicherung, siehe hier und Seite 3 dieses Dokuments. Die Polizei, die Dich mit einer Gasflasche auf dem Beifahrersitz erwischt, wird Dich aus dem Verkehr ziehen und das vollkommen zurecht.

Viele Grüße
Robert
 

tobischo08

Member
Hallo,
Aus diesem Grund transportiere ich meine 2kg Flasche nur roll sicher in eine Baumwoll decke eingewickelt im Kofferraum, aber liegend.

Tobias
 
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