Eigenen Dünger herstellen ?

Insomnium

Member
Servus
Ich bin nicht neu hier, allerdings war ich lange vom Aquarium abstinent.
Auszug, Umzug, keine Möglichkeit etc.
Nun hab ich gestern einem super Angebot eines kleinen Becken mit allem Drum und Dran nicht widerstehen können.

Nun war es vor ca. 10 Jahren so, dass ich den Dünger für mein damaliges 250 Liter Becken selbst hergestellt habe. Ich hatte mir zwei Lösungen aus Kaliumnitrat und .... (für Phosphat) und destilliertem Wasser selbst hergestellt, wusste deren Konzentration und wusste letztendlich auch, wieviel ich von wem zuführen muss, um auf meine idealen werte zu kommen. Ich bilde mir ein, es gab damals hier irgendwo einen Thread oder eine Tabelle oder sonst was, wo man das für sich errechnen konnte? Ich finde da aber gerade nichts. Hab auch leider keine Aufzeichnungen von damals und mein Hirn scheint auch irgendwie eingerostet zu sein. Kann mir da vielleicht jemand helfen?

Oder hat sich in den 10 Jahren grundlegend etwas verändert und es geht auch mit weniger Aufwand?

Zur Info: es ist (aus Platzgründen) diesmal leider nur ein kleines 60 Liter Becken. Beleuchtung sind zwei LED X-Change Tube 2639 von Sera, ein kleiner Innenfilter sowie die Zuführung von CO2 ist unter Umständen geplant.

Sehe mittlerweile viele tolle Becken, auch kleine Cubes, ohne CO2 Zuführung.

Ich wäre für Tipps zum Start unheimlich dankbar. Was wäre hilfreich? Was wäre nützlich?

Vielen Dank im Voraus, Rüdiger
 
Zuletzt bearbeitet:
Oh man...ich steh grad völlig auf dem Schlauch.
Ich möchte mit erstmal ein Lösung herstellen und muss quasi deren Konzentration wissen. Dann wähle ich oben "Nährstoffgehalt von bestimmter Dosierung berechnen" aus? Das Volumen ist die Menge des destillierten Wassers? Gebe ich bei 100 ml 0,1 ein? Und unten dann die Gramm des jeweiligen Mittels?
 
Moin,

8g KNO₃ auf 100ml fügen 1mg/L NO₃⁻ pro 1ml des Dünger auf 50L im Aquarium zu. Berechnung siehe hier exemplarisch:
 
Moin Bernd,

Es gibt einige Düngershops in Deutschland und Europa, die europaweit versenden.
Der Kauf in haushaltsüblichem Mengen ist nicht untersagt, der Händler muss jedoch nachhalten, wofür es an wen verkauft wurde.
 
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