Phosphatgehalt im Trinkwasser

gartentiger

Active Member
Hi,

bisher musste der Phosphatgehalt in Trinkwasseranalysen nach der Trinkwasserverordnung 2001 angegeben werden, der Grenzwert lag bei 6,7 mg/l.

Die Angabe des Phosphatwertes wurde bei einer Novellierung herausgenommen und ist somit in den Analysen nicht mehr nachweispflichtig. Wenn in einer Analyse P trotzdem angegeben ist und als Wert n.n. steht, bedeutet dies nicht, dass es das mathematische nicht nachweisbar ist. Eher ist die Abkürzung für nicht nachweispflichtig zu verstehen und somit kann der Phosphatgehalt im Trinkwasser deutlich höher als vermutet ausfallen.
Zusätzlich wurde der alte Grenzwert von 6,7 mg/l aufgehoben und einige Wasserversorger geben vermehrt Phosphat als Korrosionsschutz von Kupferleitungen hinzu.

Es macht also Sinn, bei Verwendung von Leitungswasser als Wechselwasser den Phosphatgehalt zu testen :wink:

lg Chris
 

GeorgJ

Active Member
Huhu Chris,

danke für die Info - demnächst ist das vermutlich bei mir eh ziemlich "wurscht", da ja ne Osmose-Anlagen-Anschaffung ansteht ;)... vorher hatte ich ja die Dephosphorylierungs-Anlage im Ort und PO4 war nicht nachweißbar...
 

Wuestenrose

Well-Known Member
Hallo,

gartentiger":23j8ccnj schrieb:
bisher musste der Phosphatgehalt in Trinkwasseranalysen nach der Trinkwasserverordnung 2001 angegeben werden, der Grenzwert lag bei 6,7 mg/l.
Das ist leider falsch. Einen expliziter Grenzwert von 6,7 mg Phosphat pro Liter gab es noch nie in der Trinkwasserverordnung. Du kannst gerne im Webarchive.org graben, ob es jemals einen derartigen Grenzwert gab, aber ich kann Dir jetzt schon mitteilen: Hat es noch nie gegeben, gibt es nicht, wird es auch nicht geben.

Phosphat ist in natürlichen Wässern nicht in nennenswertem Umfang enthalten und erscheint deshalb nicht als Grenzwert. Phosphat gehört zur Liste der zugelassenen Zusatzstoffe im Wasser (zur Verhinderung der Leitungskorrossion) und genau dort erscheint es nach wie vor: http://www.umweltbundesamt.de/wasser/themen/downloads/trinkwasser/trink11.pdf. Phosphate sind nach wie vor bis 2,2 mg/l P zugelassen, was umgerechnet 6,7 mg/l PO4 entspricht.

Es ändert sich durch die Novellierung nichts, was das Phosphat betrifft.

Viele Grüße
Robert
 

Simon

Active Member
Hallo Robert,

weshalb wird bei Trinkwasseranalyse dann immer von "Grenzwert nach Trinkwasserverordnung" gesprochen?
 

Wuestenrose

Well-Known Member
Hallo,

jgottwald":2r49f1uu schrieb:
in der neuen Trinkwasserverordnung gibt es für Phosphat keine Obergrenze mehr, weil laut Studien der EU Phosphat keinerlei Probleme verursachen(kurz ausgedrückt) .
Tur mit leid, aber auch diese Darstellung "keine Obergrenze mehr" ist nicht richtig. Es gab für Phosphat noch nie einen "Grenzwert nach TVO". Phosphat gehört nicht zu den Stoffen, deren Konzentration sich im Verteilnetz einschließlich der Hausinstallation noch erhöht und deshalb erscheint Phosphat eben nicht in der Anlage 2 der TVO.

Phosphat gehört aber zur den zugelassenen Zusatzstoffen und da erscheint es eben nach wie vor mit einer Grenze von 2.2 mg P pro Liter, was umgerechnet 6,7 mg PO4 pro Liter entspricht. Die Novellierung, die z.B. den Grenzwert für Uran im Trinkwasser senkt, ändert daran nichts.

Viele Grüße
Robert
 

nik

Moderator
Teammitglied
Hallo zusammen,

aus den früheren TWA sind mir die 5 mg/l Phosphat als Grenzwert auch in Erinnerung. Ist mir nicht weiter wichtig warum, wieso. Praktisch ergeben sich aus Phosphat im Trinkwasser keine Probleme und es wird meist als Korrosionsschutz zugegeben. Da sich das im Leitungsnetz verbraucht/verbrauchen soll, macht es auch nicht wirklich Sinn das anzugeben, da das, was an Phosphat beim Abnehmer ankommt, abhängig vom Leitungsnetz ist.

Gruß, Nik
 

Ähnliche Themen

Oben