Neuer Jugendmedienschutzstaatsv.- wie krank ist deutschland?

Wuestenrose

Well-Known Member
Hallo,

Doc Holliday":2swmtwu7 schrieb:
diejenigen "Nerds", die sich da am meisten aufplustern, sind dann die Anwälte derer, die einen wegen "unlauteren Wettbewerbs" aus dem Rennen schießen.
Unlauterer Wettbewerb, weil eine jugengefährende Seite nicht als solche gekennzeichnet ist. So sieht's aus.

Das ist das Ärgerliche daran.
Nein. Das ist das Gute daran.

Viele Grüße
Robert
 

pauli

Member
Hi René,

danke für den Link!

"Grundsätzlich gilt: Inhalte können im Internet frei angeboten werden, ohne dass der Anbieter aus jugendschutzrechtlicher Sicht aktiv werden muss.

Von diesem Grundsatz gibt es zwei Ausnahmen:

* Inhalte, die nur für Nutzer ab 12 Jahren geeignet sind und nicht von Inhalten, die für jüngere Kinder bestimmt sind, getrennt gehalten werden
* Inhalte, die nur für Nutzer ab 16 oder 18 Jahren geeignet sind."


Da bei Flowgrow ja der erste Punkt zutrifft, haben wir ja gar kein Problem, oder?

liebe Grüße
Erik
 

Tobias Coring

Administrator
Teammitglied
Hi,

leider gibt diese FAQ keinerlei Rechtsicherheit. Dort wurden auf die Schnelle ein paar allgemein gehaltene Fragen "beantwortet".

Viel Wind um nichts würde ich sowas bei weitem nicht nennen, da fehlt dann wohl gewissen Leuten der Bezug zur Abmahnindustrie. Die Regierung hat schon des öfteren größten Bockmist fabriziert. Ich möchte da z.B. an die Widerrufsbelehrung erinnern, die z.B. in der Musterfassung von der Regierung abmahnfähig war.

Mit der Novellierung steuert man da genau auf ähnliche Zustände hin ...

Deine Meinung Robert wird jedoch von diesem Herrn gedeckt. Ich hoffe inständig, dass sich das in der Praxis auch so durchsetzt.

http://blog.beck.de/2010/11/30/jugendmedienstaatsvertrag-und-altersfreigabe-im-internet
 
Hallo Tobi,

leider gibt diese FAQ keinerlei Rechtsicherheit. Dort wurden auf die Schnelle ein paar allgemein gehaltene Fragen "beantwortet".

Rechtssicherheit wird es nie durch eine FAQ oder einzelne Meinungen geben. Das ist schlicht ein dynamischer Prozess, der eine ganze Weile dauert - so er nicht unendlich ist.

Da das ganze Thema aber noch furchtbar jung ist, fehlt es ohnehin noch an verschiedenen Meinungen. Der Jurist an sich neigt ja nicht unbedingt dazu, die Meinung seines Kollegen ohne weiteres zu akzeptieren. Von daher wird es auch in diesem Bereich wohl noch ein paar Jahre dauern, bis man brauchbare Ansatzpunkte hat. Problematisch ist nur, dass etwaige Verfahren dann sicherlich nicht bis zum bitteren Ende durchgefochten werden und es damit an höchstrichterlicher Rechtsprechung mangeln wird.

Viel Wind um nichts würde ich sowas bei weitem nicht nennen, da fehlt dann wohl gewissen Leuten der Bezug zur Abmahnindustrie. Die Regierung hat schon des öfteren größten Bockmist fabriziert. Ich möchte da z.B. an die Widerrufsbelehrung erinnern, die z.B. in der Musterfassung von der Regierung abmahnfähig war.

Ich würde es auch "Viel Wind um nichts" nennen. Ich wüsste ad hoc nicht, welche Teile von flowgrow für Kinder unter 12 Jahren schädlich sein könnten. Das ist der eigentliche Dreh- und Angelpunkt. Kommt man dort zu einem "unschädlich", hat sich alles andere schon von selbst erledigt.

Die unterschiedlichen Altersstufen sind wohl eher für den Fall gedacht, dass sich innerhalb eines Web-Angebotes Bereiche befinden, die für unterschiedliche Altersstufen geeignet sind.

Letztlich ist dies Änderung nur der (brauchbare) Versuch, die geltenden Regelungen für "konventionelle" Medien auf das Internet zu übertragen. MaW: Die Zeitung "flowgrow" dürfte auch bei den ganz normalen Zeitungen liegen und der Film zum Heft wäre sicherlich auch nicht FSK irgendwas.

Das hüpfende Komme dürfte viel mehr der user generated content sein. Aber dafür bietet § 5 Abs. 3 passende Möglichkeiten.

Was die Abmahn-Mafia letztlich daraus mach will, wird sich zeigen. Das Risiko gibt es aber immer und wird dadurch auch nicht größer. Und nicht jeder Abmahnversuch ist auch von Erfolg gekrönt.

Gruß
Florian
 

Wuestenrose

Well-Known Member
Hallo,

wen's interessiert: Hier noch die Meinung eines Rechtsanwalts dazu: http://www.lawblog.de/index.php/archive ... en-konnen/

Das daraus trifft meines Erachtens gut die derzeit grassierende Hysterie:

Abgesehen davon, dass man politischen Flachsinn nicht durch Resignation besiegt, habe ich den Eindruck, der eine oder andere ist einer Dramatisierung der tatsächlichen Pflichten und Risiken erlegen, die sich aus dem JMStV für Blogger ergeben werden.

Viele Grüße
Robert
 

Tobias Coring

Administrator
Teammitglied
Hi Robert,

habe ich auch schon mit Freude gelesen.

:top:
 
Ähnliche Themen

Ähnliche Themen

Oben