Hypancistrus Zebra (L46) - wichtige Information zum Artenschutz

max23777

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Hallo Zusammen, vielleicht habt Ihr es auch heute morgen in der Zeitung gelesen:

Bei der Vertragsstaatenkonferenz des Washingtoner Artenschutzabkommens im November 2022 wurde der oben genannte Zebrawels in die Regelung zum Handel mit wildlebenden Tieren und Pflanzen aufgenommen. Als gelistetes Tier besteht nun Meldepflicht.
"Besitzer werden daher gebeten, umgehend die örtlich zuständige Artenschutzbehörde zu kontaktieren und ihren Bestand von Zebrawelsen bei der Artenschutzbehörde zu melden, um den sogenannten Vorerwerb (Bestand vor dem 23. Februar 2023) feststellen zu lassen. [...] Nachzuchten können innerhalb der EU mit einem Zuchtnachweis weitergegeben werden." (Auszug Schwetzinger Morgen, Kurpfalz Kurier vom 24.02.2023, Seite 20 "Der Zebrawels ist jetzt geschützt").

Als Info - Gruß Markus
 
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