Gewerbe anmelden / Liebhaberei

Todi

Member
Hallo Forum,

ich habe mich gerade etwas gewundert, dass die Suche kaum Ergebnisse über "Gewerbe" und "Liebhaberei" findet.

Ich persönlich mache mir da schon ab und zu Gedanken drüber. Ich gebe hier und da Nachwuchs oder aus selektierte Garnelen ab, genauso kann man natürlich am Pflanzenwachstum nichts machen, und auch diese Dinge werden abgegeben - wohl eher verkauft.

Zur Zeit ist das ein Kreislauf, der mit Gewinn nicht annähernd was zu tun hat. Ich nehme das Geld und investiere es in neue Garnelen / Pflanzen / Aquarien.

Irgendwann wird aber der Punkt kommen (Vermehrung der Garnelen und Pflanzenwachstum), wo man vermutlich in einen "Gewinn" -Bereich mehr oder weniger Zwingend rein kommt. Es sei denn, man verschenkt alles überschüssige.

Daher wollte ich mal fragen, ob sich da jemand bereits genauer mit auseinandergesetzt hat, und Erfahrungen hat. Gerade weil hier ja teilweise Personen sind, die Dauerthreads offen haben. (Möchte damit keinen Angreifen!)

Wann endet eine Liebhaberei, wann beginnt ein Gewerbe?
 

Zeltinger70

Active Member
Servus,

würde beim Steuerberater oder Finanzamt nachfragen .
Keine Angst, bei diesem Umfang kommt nicht gleich die Steuerfahndung. :wink:

Gruß Wolfgang
 

MartinB

Member
Hi

Eine Liebhaberei ist ein Hobby, für das du ein Gewerbe anmeldest, um deine damit verbundenen Kosten geltend zu machen. Hast du über Jahre keine Einnahmen oder machst laufend Verlust, erklärt es das Finanzamt zur Liebhaberei und du kannst die Unkosten weniger gut absetzen.

Wenn es eher Tauschgeschäfte sind, stellt sich die Frage, ob man es anmelden muss. Ein Gewerbe meldet man dann an, wenn man die Absicht hat, regelmäßig Umsatz zu machen.
 

Atahualpa

Member
Hallo,

auch der reine Umsatz ist nicht unbedingt relevant, es dreht sich um die Gewinnerziehungsabsicht.

Besteht eine dauerhafte Gewinnerziehlungsabsicht, dann musst Du Dein Hobby als Gewerbe anmelden.

Den Gewinn musst du im Zweifel auch ohne Gewerbe versteuern, es ist dabei definiert was alles der Steuerpflicht unterliegt. Klassisches Beispiel, Du verkaufst einen alten, gebrauchten Filter aus Deinem Bestand, den "Gewinn" must Du nicht versteuern.

Unterschieden werden muss aber zwischen Umsatz und Gewinn. Wenn Du Aquarien hast, hier viel Geld rein steckst, also Kosten hast und im Gegenzug Pflanzen oder Fische verkaufst, also Umsatz machst. Dann must Du vom Umsatz die Kosten abziehen, übrig bleibt der Gewinn. Der Gewinn muss dann versteuert werden. Versteuern geht auch ohne Gewerbe.

Bei genauem Nachrechnen wird es schwer sein mit Pflanzen verkaufen die Kosten zu decken und dabei einen Gewinn zu erziehlen.

Anders rum melden manche ein Gewerbe an um beim Großhändler einkaufen zu können und ggf. die Kosten steuermindernd anzugeben. Solange bis das Finanzamt die Sache zur Liebhaberein erklärt, wegen fehlender Gewinnerziehlungsabsicht.

Eigentlich dreht es sich mehr um die Frage ob ein eventueller Gewinn versteuert werden muss, das Finanzamt wird eher böse wenn Gewinn nicht versteuert wird, nicht weil ein Gewerbe nicht angemeldet ist.

Beispiel, Du kaufst immer mal wieder alte Autos und vertickerst die privat weiter, mit Gewinnerziehlungsabsicht. Nicht unbedingt ein Gewerbe, trotzdem interessiert sich das Finanzamt für so etwas.

Ich glaube der VDA hat mal eine Mitteilung gemacht ab welchem Umsatz beim Verkauf von Fischen das Ganze in der Steuererklärung angegeben werden muss. Im Zweifel auch da mal anfragen.

Wegen Details, wie gesagt, beim Finanzamt nachfragen um ganz sicher zu gehen bzw. ggf. beim Steuerberater. Ich bin hier auch nur interessierter Laie.

Viele Grüße
Sandra
 
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